Bankschließfach ausgeraubt – Bank muss nicht in jedem Fall haften

Da glaubt man sein Vermögen sicher bei der Bank verwahrt. Und dann wird das Schließfach bei dem Geldinstitut der Wahl ausgeraubt. Doch wer haftet für den Schaden? Es ist nicht so, dass alle Bank dann ohne weiteres für den Verlust aufkommen müssen. Im schlimmsten Fall ist alles verloren. Um diesen Extremfall auszuschließen, empfiehlt es sich, das Bankschließfach zu versichern. Aber es gibt auch Hausratsversicherungen, die für diesen Fall bis zu einer bestimmten Summe einspringen. Welche Hausratsversicherungen diesen Fall des Bankschließfachraubs mit einschließen und welche nicht, hat die Stiftung Warentest 2015 untersucht und ihre Ergebnisse aufgelistet. Bei den meisten Versicherern wird nur bis zu einer Obergrenze zwischen zehn- und fünfzigtausend Euro geleistet. Hier empfiehlt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen – und notfalls eine Beratung. Bank muss Haftung ablehnen Die Voraussetzung dafür, dass die Versicherung den Schaden trägt, der dem Versicherten durch den Raub im Schließfach entstanden ist, gilt dann als gegeben, wenn die Bank für den Schaden nicht haften will. Die meisten Banken lehnen die Haftung ohnehin ab und fordern vom Kunden vielmehr den Abschluss einer extra Bankschließfachversicherung im Gleichklang mit der Anmietung des Faches. Schließfachversicherung bei der Bank nicht immer beste Lösung Wer diese Versicherung direkt bei der Bank abschließt, hat scheinbar zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. So ist die Bank der Vermieter und der Versicherer in einem. Der Kunde sollte bei dieser automatischen Versicherung aber unbedingt Acht geben, dass die Leistung der abgeschlossenen Versicherung auch annähernd seinem eingelagerten Vermögen gleichkommt, sonst ist sie ja hinfällig. Bei den Banken gibt es da sehr diverse Angebote, was den Umfang der Leistung im Fall eines Raubes betrifft. Hier gilt es aufmerksam zu sondieren. Beispielsweise bietet ein öffentliches Geldinstitut eine Schließfachversicherung mit einer Haftungsleistung bis zu einer Summe von 20.000 Euro an, bei einem jährlichen Mietzins von 25,60 Euro für ein kleines Fach. Andere Versicherungen sehen hingegen eine Leistung von 100.000 Euro und mehr vor und verlangen nur ungleich höhere Mietzinsen. Dies sollte bei der Wahl eines Schließfaches und der entsprechenden Versicherung berücksichtigt werden. Andere Versicherungen haften tatsächlich nur bei Raub – nicht aber, wenn das Vermögen im Schließfach durch Feuer oder Leitungswasser Schaden nimmt. Auch diesbezüglich gilt es, in den Vertragsbedingungen genau hinzusehen.

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