Aktuelles zur Wohngebäudeversicherung

Für viele ist das Eigenheim Teil des Lebenstraumes, und nicht selten wird er unter großen Entbehrungen verwirklicht. Umso wichtiger ist, die bei einem Schadenfall im Raum stehenden hohen Summen so gut wie möglich versichert zu haben.

1. Analysehaus ascore bewertet Wohngebäude-Versicherungen

58 Wohngebäudetarife hat ascore auf 63 Kriterien geprüft. Die besten Resultate mit 6 von 6 möglichen Sternen erzielten dabei

  • Domcura Top-Schutz (Einfamilienhaus)
  • Interlloyd Eurosecure Plus
  • InterRisk Wohngebäude XXL
  • Konzept & Marketing allsafe domo
  • RheinLand Wohngebäude Premium
  • Rhion Wohngebäude Premium

Mehr zum Test und seinen Ergebnissen lesen Sie hier.

Unter anderem die Tarife der Domcura, InterRisk und Rhion können Sie hier unter Wohngebäude direkt online rechnen, alle weiteren Testsieger stelle ich Ihnen selbstverständlich gerne auch im individuellen Vergleich zusammen – eine kurze Nachricht genügt.


2. Ende des Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer

Wer als Eigentümer einer Immobilie leicht fahrlässig einen Brand verursacht, der auf Nachbargebäude übergreift, ist bisher in vielen Fällen davor geschützt, dass die zuständigen Feuerversicherer ihn auf Schadensersatz in Regress nehmen. Grund dafür ist das seit 1961 geltende „Regressverzichtsabkommens der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen“.

Doch dieses Abkommen läuft zum 31.12.2017 endgültig aus, weil sich die Möglichkeiten, dieses Risiko in einer Haftpflichtversicherung zu decken heute viel besser darstellen als damals.

Was ist für Immobilieneigentümer nun zu beachten?

  • Besitzer eines selbstbewohnten Eigenheimes sollten spätestens zum 01.01.2018 eine aktuelle Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  • Besitzer eines vermieteten Ein, Zwei- oder Mehrfamilienhauses sollten eine aktuelle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  • Als Sondereigentümer einer Eigentumswohnung sollte zudem über die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwaltung eine aktuelle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bestehen, bestenfalls eine die auch das Sondereigentum gegen Ansprüche der einzelnen Eigentümer untereinander absichert.
  • Für Ferien-, Wochenendhäuser und selbstbewohnten Eigentumswohnungen greifen teilweise aktuelle Privathaftpflicht-Policen, dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, nicht jede Privathaftpflicht (gerade nicht die mit älterem Bedingungsstand) deckt dies.
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