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13.07.10

Einheitliche Obergrenze von 100.000 Euro angestrebt

[Märkte] Zwischen der Europäischen Union und der deutschen Bundesregierung herrscht Uneinigkeit über die Höhe der staatlich garantierten Einlagensicherung. Dies berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer heutigen Ausgabe.

Während Berlin im Falle einer Bankeninsolvenz Guthaben auf deutschen Konten derzeit noch in praktisch unbegrenzter Höhe absichert, verlangt Brüssel die Begrenzung der so genannten Einlagensicherung auf 100.000 Euro. Zugleich sollen die Beiträge deutscher Kreditinstitute an ihren jeweiligen Einlagensicherungsfonds deutlich erhöht werden.

Für deutsche Anleger, die mehr als 100.000 Euro auf Tagesgeld- oder anderen Sichtguthabenkonten verzinslich parken wollen, könnte sich somit schon bald die Frage nach einer insolvenzsicheren Aufteilung des Vermögens über ggf. mehrere Institute stellen.

Sonderfall Investmentfonds

Nicht betroffen von der Frage nach einer Einlagensicherung sind öffentlich zum Vertrieb zugelassene Investmentfonds (auch Publikumsfonds genannt). Gelder, die Anleger hier investieren, werden zu jeder Zeit als so genanntes Sondervermögen strikt von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft und der Depotbank getrennt. Die Anlegergelder werden in Wertpapiere gemäß der Fondspolitik investiert und in einem eigenständigen Depot des Fonds verwahrt, treuhänderisch überwacht von der beauftragten Depotbank.
Sollte die Fondsgesellschaft in die Insolvenz geraten oder die Depotbank - oder im Extremszenario sogar beide, so sind die Anlegergelder hiervon nicht betroffen. Das Sondervermögen bleibt von einer Insolvenz unberührt und wird allein von der Wertentwicklung seiner Wertpapiere beeinflusst.

Dieser „natürliche Insolvenzschutz” der Investmentfonds-Kontruktion macht daher die Teilnahme an Einlagensicherungseinrichtungen oder staatliche Garantiezusagen unnötig.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie gerne auf Anfrage.
 
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Letzte Änderung: 08.02.2009