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Die Riester-Rente –
ein Baustein zur Altersvorsorge mit staatlicher Förderung


Da die Riester-Rente ein staatlich gefördertes und damit vom Gesetzgeber klar geregeltes Altersvorsorgekonzept ist, wird im Folgenden zunächst die offizielle Konzeptbeschreibung des Bundesministeriums für Finanzen wiedergegeben:

  • Begriffsbestimmung
  • Allgemeines
  • Für wen ist die Riester-Rente geeignet?
  • Staatliche Förderung der Riester-Rente

Oder fordern Sie hier Ihre persönliche Riester-Berechnung an.

 

 

Begriffsbestimmung

 

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Der Steuerpflichtige baut durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig Vorsorgekapital auf. Dabei erhält er vom Staat Zulagen und gegebenenfalls eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges.


Allgemeines

 

Die Bezeichnung „Riester-Rente” geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 Prozent auf 67 Prozent reduziert wurde.

Die Riester-Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige Sparformen eingezahlt. Der Staat gewährt dafür zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Einzahlungsphase eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG). Die Altersvorsorgezulage fließt dabei in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden.

Ein häufiger Irrtum ist, dass es nicht nötig sei, Zulagen zu beantragen, da die Günstigerprüfung des Finanzamts diese berücksichtigt und ggf. als Steuerermäßigung auszahlt. Dies ist nicht der Fall. Die Steuerermäßigung ist nur der Betrag, der über die Höhe der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch auf diese. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.

Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert sind.

 

 

Für wen ist die Riester-Rente geeignet?

 

Die steuerliche Förderung steht grundsätzlich denjenigen zu, die von den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Rentenreform und des Versorgungsänderungsgesetzes wirtschaftlich betroffen sind und den betreffenden Alterssicherungssystemen weiterhin „aktiv” angehören. So können beispielsweise die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und diesen gleichgestellte Personen die Förderung in Anspruch nehmen. Auch die Ehegatten von Förderberechtigten haben grundsätzlich die Möglichkeit, von den Zulagen zu profitieren.

Ein „Riester-Vertrag” lohnt sich vor allem für Menschen mit geringerem Einkommen und für Familien mit Kindern. Aber auch für alle anderen Steuerpflichtigen, zum Beispiel für besser Verdienende, ist die steuerliche Förderung sehr attraktiv.

 

Ergänzung durch investmentpartner:

 

Direkten Anspruch auf Riester Förderung haben alle in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen:

  • Arbeitnehmer
  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige
  • Kindererziehende (3 Jahre lang pro Kind)
  • Ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Krankengeld)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld-II-Berechtigte ohne Leistungen
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Geringfügig Beschäftigte mit Aufstockung zum vollen Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente
  • Bezieher einer Vorsorgung wegen Dienstunfähigkeit
  • in der AdL pflichtversicherte Landwirte
  • in der AdL pflichtversicherte Ehegatten von Landwirten
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • Senatoren, Minster, parlamentarische Staatssekretäre

Indirekten Anspruch haben die Ehegatten von direkt förderfähigen Personen:

  • Hausfrauen und Hausmänner nach der Kindererziehungszeit
  • Versicherungsfreie, von der Versicherungspflicht befreite Selbstständige
  • Geringfügig Beschäftigte ohne Aufstockung
  • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Mitglieder berufsständiger Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Apotheker)

 


Staatliche Förderung der Riester-Rente

 

Der Staat fördert die Riester-Rente auf zwei Wegen:

  1. Der Versicherte erhält zum einem vom Staat eine Altersvorsorgezulage. Diese setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt derzeit 154 Euro (ab 2008). Der Förderberechtigte kann zudem für jedes Kind, für das ihm Kindergeld ausgezahlt wird, zusätzlich eine Kinderzulage von aktuell bis zu 185 Euro (ab 2008) in Anspruch nehmen.

    Ergänzung durch investmentpartner:
    Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 Euro.
    Wird ein Riester-Vertrag bis zum 25. Lebensalter begonnen, erhält der Riester-Sparer eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro im ersten Jahr.
     
  2. Zum anderen können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu bestimmten Höchstbeträgen 2.100 Euro (ab 2008) als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür steht bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV zur Verfügung. Das Finanzamt prüft dann, ob der Versicherte über die Zulagen hinaus Steuervorteile erhält. 

 

Weitere Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie gerne jederzeit auf Anfrage.

 

Was bringt eine Riester-Rente für Sie?

Fordern Sie hier Ihre persönliche Riester-Berechnung an.

 

 


 
Letzte Änderung: 09.04.2009

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