Die Rürup-Rente oder Basisrente – ein Baustein zur Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Da die Rürup-Rente (auch: Basisrente) ein staatlich gefördertes und damit vom Gesetzgeber klar geregeltes Altersvorsorgekonzept ist, wird im Folgenden zunächst die offizielle Konzeptbeschreibung des Bundesministeriums für Finanzen
- Begriffsbestimmung
- Allgemeines
- Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?
- Staatliche Förderung der Rürup-Rente
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Begriffsbestimmung
Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine seit 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 Prozent Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
Allgemeines
Die Basis- oder Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Sie wendet sich insbesondere an Freiberufler und andere Selbständige, die eine Eigenvorsorge für ihren Ruhestand treffen müssen. Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente – frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs – zugesagt. Diese Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge ist für Selbständige praktisch das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?
Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine – zudem noch staatlich geförderte – Altersvorsorge aufbauen möchten, aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Altersvorsorge.
Staatliche Förderung der Rürup-Rente
Die Beiträge zu einer Rürup-Rente werden steuerlich gefördert. Sie können gemeinsam mit eventuellen Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hat der Steuerpflichtige auch noch einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, dann ist auch dieser anzusetzen. Dabei gelten Höchstbeträge und zwar für Alleinstehende 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten 40.000 Euro. In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 können die Beiträge jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Diese „Berücksichtigungsquote” beträgt im Jahr 2005 60 Prozent. In den Folgejahren steigt sie automatisch jährlich um zwei Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind.
Weitere Informationen zur Rürup-Rente erhalten Sie gern jederzeit auf Anfrage.
Was bringt die Rürup-Rente bzw. Basisrente für Sie?
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