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Geschlossene Schiffsfonds (Schiffsbeteiligungen)




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„Gott muss ein Schiffseigner gewesen sein, er platzierte die Rohmaterialien weit weg von den Orten, an denen sie gebraucht werden und bedeckte die Welt zu zwei Dritteln mit Wasser.”

(Erling Nees, norwegischer Reeder)

 

Die weltweiten Güterströme wachsen stetig an und stellen die globale Logistik vor immer neue Herausforderungen. Dabei hat kein anderer Verkehrsträger  – Straße, Schiene, Luft – soviel zusätzliche Kapazität für die Zukunft zu bieten wie der Seeweg. So soll sich nach gängigen Prognosen zum Beispiel alleine der weltweite Containerumschlag in den kommenden zehn Jahren mehr als verdoppeln. Und auch in puncto Transportkosten pro Stück ist das Schiff gegenüber den anderen Verkehrswegen in der Regel weit überlegen. Der Schiffsmarkt darf daher als langfristig hochattraktiv bezeichnet werden.

Schiffsbeteiligungen investieren dabei in den Bau oder Kauf und die anschließende Bewirtschaftung eines oder mehrerer Schiffe. Üblicherweise handelt es sich aus den genannten Gründen um Nutzschiffe wie zum Beispiel

  • Tankschiffe für Rohöl, flüssiges Erdgas etc.
  • Containerschiffe verschiedenster Größenklassen
  • Mehrzweck-Frachtschiffe
  • Massengutschiffe (Bulker)
  • Spezialschiffe wie beispielsweise Kühlschiffe (Reefer)

 

Ihre Erträge erzielt die Beteiligung dabei zum einen aus den Charterraten für die Schiffe, zum anderen aus einem erwarteten Mehrehrlös beim Verkauf der Schiffe zu einem günstigen Zeitpunkt oder zum Ende der Fondslaufzeit.

Vorteil Tonnagesteuer

Im Gegensatz zu anderen Anlageformen bietet eine Schiffsbeteiligung dem Anleger die Möglichkeit, Ausschüttungen durch die Tonnagesteuer (§ 5 a EStG) nahezu steuerfrei zu vereinnahmen. Die Tonnagesteuer ermöglicht eine außerordentlich niedrige Besteuerung, weil sie pauschaliert, also vom tatsächlichen Ergebnis unabhängig ist, sich ausschließlich an der Schiffsgröße orientiert und aufgrund der – jüngst bestätigten – gesetzlichen Festlegung eine im Vergleich sehr geringe Höhe aufweist.
Diese weitgehende Steuerfreiheit der Ausschüttungen ermöglicht es dem Anleger, laufende Auszahlungen ohne Anrechnung auf die Sparerfreibeträge zu erhalten. Insoweit sind Schiffsfonds gerade für solche Anleger besonders interessant, die ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben und auf der Suche nach möglichst steuerlich neutralen Anlagealternativen sind.


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Letzte Änderung: 03.04.2009

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