Spezial: Versicherungen ohne Gesundheitsfragen
„Hast du erst mal XY, ist es mit Versicherungen sowieso vorbei.“
Diese Aussage eines Betroffenen ließ mich aufhorchen und gab wohl auch den Anstoß, mich über die Zeit verstärkt mit der Fragestellung schwere bzw. chronische Erkrankung und Versicherungen zu beschäftigen. Und so entstand eine Recherchesammlung, die ich nunmehr in einem eigenen Beitrag zusammentragen will, um einen Überblick zu liefern: Was ist noch möglich, wenn beispielsweise Krebs, Diabetes, Multiple Sklerose, AIDS, Morbus Crohn oder andere schwere / chronische Erkrankungen festgestellt wurden oder ein positives HIV-Testergebnis vorliegt? Und was ist wissenswert für bisher nicht Betroffene, die sich aber mit dieser Frage und möglichen Folgen für die persönliche Vorsorge auseinandersetzen?
Die gute Nachricht dabei lautet: eine schwere Erkrankung oder ein positiver HIV-Test spielt für eine Vielzahl von Versicherung gar keine Rolle. Die nicht so gute Nachricht jedoch ist: Dort, wo ein Versicherer danach fragt, besteht aktuell praktisch keine Chance auf Versicherbarkeit – und Alternativen sind am deutschen Markt leider bislang nur in kleiner Anzahl vorhanden.
Wo eine schwere/chronische Erkrankung oder HIV für die Versicherbarkeit keine Rolle spielt
Grundsätzlich keine Probleme gibt es im so genannten Haftpflicht- und Sachbereich, also beim Abschluss einer Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz- oder z. B. Rechtsschutzversicherung. Denn hier ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht von Relevanz. Ebenso haben Erkrankungen keine Bedeutung beim Abschluss reiner Altersvorsorgeverträge, also Rentenversicherungen (auch Riester, Rürup oder Entgeltumwandlungen) ohne Todesfallleistung und ohne Einschluss von z. B. Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsbausteinen. Und selbst im Bereich der Krankenversicherung gibt es Ausnahmen: Für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die z. B. für Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung leistet, ist der allgemeine Gesundheitszustand bei den meisten Gesellschaften nicht von Interesse – hier wird in der Regel nur nach dem Zahn- und ggf. Zahnfleischstatus gefragt.
Zwei Sonderaspekte seien an dieser Stelle jedoch erwähnt, die nichts mit der Versicherbarkeit zu tun haben, sondern eher für die Auswahl von Versicherungen interessant sein können, wenn bereits eine schwere / chronische Erkrankung oder speziell ein positiver HIV-Befund vorliegt. Privathaftpflichtversicherung: Ansteckung einer anderen Person So kann die ungewollte Infektion einer anderen Person beispielsweise mit HIV zivilrechtlich zu einem Haftpflichtanspruch führen, der von einer Privathaftpflichtversicherung zu decken wäre. In der Praxis jedoch schließen fast alle Privathaftpflichtversicherer „Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren“ aus. Nur bei zwei Gesellschaften ist dieses Risiko in den aktuellen Bedingungen versichert, allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass die Übertragung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte. Rentenversicherung: Nachweis einer schweren Krankheit Zu Beginn der Leistungsphase einer privaten Rentenversicherung mit festgelegter lebenslanger Rentenleistung (z. B. Riester- oder Basis-/Rürup-Renten) berechnet der Versicherer, welche monatliche Rentenzahlung er dem Versicherungsnehmer aus dem vorhandenen Vertragskapital zusagen kann. Dabei legt er die statistische Lebenserwartung des Versicherungsnehmers zugrunde. Für Personen mit einer schweren Erkrankung kann die voraussichtlich verbleibende Lebenserwartung jedoch geringer sein – der Versicherer könnte also das vorhandene Kapital auf einen kürzeren Zeitraum verteilen, sprich: eine höhere monatliche Rente darstellen. Doch kaum ein Rentenversicherer sieht hier eine Anpassungsmöglichkeit vor. Wenigstens eine Gesellschaft am deutschen Markt aber bietet hier selbst bei Riester- und Basisrentenverträgen eine Korrekturmöglichkeit: Wird zeitnah zum Beginn der Rentenzahlung eine schwere Krankheit nachgewiesen, so wird die angenommene Lebenserwartung angepasst und die monatliche Rente entsprechend erhöht. |
(Fast) Keine Versicherbarkeit bei schweren / chronischen Erkrankungen oder positivem HIV-Test
Völlig anders stellt sich die Situation im Bereich der so genannten biometrischen Risiken (Krankheit, Invalidität, Tod) dar. Mit Ausnahme der bereits genannten reinen Rentenversicherungen oder reinen Zahnzusatzversicherungen fragen Lebens- und Krankenversicherer grundsätzlich nach einem bereits bekannten positiven HIV-Testergebnis. Und ein Ja führt mit hoher Sicherheit zur Ablehnung des Antrags. (Unfallversicherer fragen nicht immer explizit, legen aber über die so genannten Annahmerichtlinien fest, welche Gesundheitszustände nicht versichert werden.)
Damit sind betroffenen Personen folgende Versicherungen praktisch für den Neuabschluss versperrt: private Krankenvollversicherungen (Ausnahme: Basistarif), private Krankenzusatzversicherungen mit den Leistungsbereichen ambulant und stationär, Kranken(haus)tagegeld-, Risikolebens-, Kapitallebens-, Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeits-, Schwere-Krankheiten-, Grundfähigkeiten- und private Pflege- oder Pflegetagegeldversicherungen.
Jedoch gibt es erfreulicherweise einige wenige Anbieter am deutschen Markt, die hier Alternativen anbieten, wenngleich leider noch lange nicht in allen Vorsorgebereichen.
Krankenzusatz- und Pflegetarife ohne Gesundheitsfragen
So bieten einige wenige Gesellschaften Krankenzusatzversicherungstarife jenseits der reinen Zahnleistungen ohne Gesundheitsfragen an. Hier sind zum einen reine Vorsorgeuntersuchungstarife zu nennen: gesetzlich Krankenversicherte (bei einer Gesellschaft sogar Privatversicherte, die beispielsweise eine hohe Selbstbeteiligung haben oder die Beitragsrückerstattung nicht gefährden wollen) können hier die Kostenübernahme für einen Katalog von Vorsorgeuntersuchungen und Zahnreinigung versichern, unabhängig vom Gesundheitszustand. Selbst die freie Krankenhauswahl ist dabei versicherbar. Eine Gesellschaft bietet überdies ein zusätzliches Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte ohne Gesundheitsfragen an.
Auch im Bereich der privaten Pflegevorsorge besteht die Möglichkeit, eine private Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen, wenn im Gegenzug eine längere Wartezeit (z. B. 12 Jahren) in Kauf genommen wird – gerade für jüngere Betroffene durchaus ein Weg, zu sonst nicht erreichbarem Versicherungsschutz zu gelangen. (Allerdings darf bei Antragstellung noch keine Rente auf gesundheitlichen Gründen beantragt sein oder bezogen werden. Hat also beispielsweise eine Erkrankung bereits zu einer Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit geführt, ist ein Abschluss nicht mehr möglich.) Weitere Details zu einem dieser Konzepte finden Sie hier.
Seit Januar 2011: erstmals Erwerbsunfähigkeitsschutz mit elementaren Gesundheitsfragen
Frisch zum Jahreswechsel hat sich endlich auch im Bereich der Erwerbsunfähigkeit (EU) etwas bewegt. Erstmals bietet ein Lebensversicherer nun eine EU-Versicherung mit nur zwei elementaren Gesundheitsfragen, nämlich ob (1.) bereits Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit besteht und ob (2.) schon einmal ein Antrag auf Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/-unfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt wurde. Damit ist grundsätzlich auch bei Vorliegen einer schweren oder chronischen Erkrankung Versicherbarkeit gegeben, selbst beispielsweise der Ausbruch von AIDS oder eine Krebsdiagnose würde noch nicht zur Ablehnung führen, soweit nicht dadurch eine Erwerbsminderung oder Berufs-/Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
(Zur Frage nach in der Vergangenheit bereits abgelehnten Anträgen auf ähnliche Versicherung sei angemerkt, dass hier nur echte Anträge gemeint sind. Wurden Vorabanfragen an Versicherer gestellt und diese negativ beantwortet, liegt keine Antragstellung vor.)
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung von bis zu 1.000 Euro monatlich abgeschlossen werden (später durch Nachversicherungsgarantien auf bis zu 1.250 Euro anpassbar). Diese zahlt bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit aufgrund Pflegebedürftigkeit (ab 3 Pflegepunkten) und bei Demenz (mind. 12 Monate).
Die Versicherung ist mit einer Wartezeit von fünf Jahren ausgestattet, der Leistungsfall darf also frühestens im sechsten Jahr eintreten, anderenfalls erfolgt die Erstattung der gezahlten Beiträge. Führt ein Unfall zur Erwerbsunfähigkeit, entfällt die Wartezeit. (Der Tarif sieht hier aber analog zu Unfallversicherungen eine Mitwirkungsklausel vor, die man sich vor Abschluss noch einmal genau erklären lassen sollte.)
Besonders für jüngere Betroffene ist dieser Tarif dennoch eine echte Chance zur sonst nicht mehr erreichbaren Absicherung der finanziellen Existenzgrundlagen.
Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen
Selbst die Absicherung von Hinterbliebenen ist trotz schwerer / chronischer Erkrankung oder HIV noch möglich, obwohl der Zugang zu reinen Risikolebensversicherungen versperrt ist. So bieten einzelne Gesellschaften im Rahmen ihrer privaten Rentenversicherungen (Fondspolicen) den Einschluss einer Todesfallleistung ohne Gesundheitsfragen an – bis zu 100.000 Euro bzw. 60 % der so genannten Beitragssumme (Summe der monatlichen Beiträge mal Jahre der Vertragslaufzeit). Allerdings sind dabei in den ersten drei Jahren die Leistungen bei Tod beschränkt (beispielsweise auf die Summe der gezahlten Beiträge oder das Fondsguthaben, falls höher), erst ab dem vierten Jahr gilt die volle versicherte Summe im Sterbefall.
Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen
Ganz schwierig wird es leider im Bereich der Invaliditätsvorsorge durch Krankheit oder Unfall. Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeiten- und Schwere-Krankheiten-Versicherungen sind aktuell für schwer / chronisch Kranke und HIV-Positive unzugänglich. Und auch die Annahmerichtlinien der Unfallversicherer legen die Hürde hoch. Doch nach dem Stand meiner Recherchen verzichtet wenigstens ein Versicherer auf Gesundheitsfragen bei der Unfallversicherung – auch fanden sich keine entgegenstehenden Annahmerichtlinien oder Einschränkungen in den Bedingungen: hier ist also offenbar ein Zugang auch für bereits betroffene Personen gegeben.
Auf eine Besonderheit in der Unfallversicherung – gleichgültig, ob diese vor oder nach der Feststellung einer schweren / chronischen Erkrankung oder HIV abgeschlossen – wird in einem Folgebeitrag noch eingegangen: die Frage der so genannten Mitwirkungsklauseln. Doch das würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen.
Fazit: Der Zugang zu vielen Absicherungsmöglichkeiten wird heute leider durch schwere / chronische Erkrankungen oder HIV tatsächlich versperrt, solange die Versicherungswirtschaft nicht neue Antworten auf die generelle Frage der Versicherbarkeit von Menschen mit Vorerkrankungen findet. Doch die aufgezeigten Ansätze machen auch deutlich, dass trotzdem noch immer viele Vorsorgebereiche versicherbar sind und einzelne Gesellschaften bereits mit Sonderwegen Türen öffnen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Beispiele Schule machen und weitere Innovationen nach sich ziehen werden.
Für weitere Auskünfte oder konkrete Vorschläge zu einzelnen Vorsorgebereichen stehe ich natürlich gerne persönlich zur Verfügung.
Eine kurze Nachricht genügt. Es versteht sich, dass alle Anfragen streng vertraulich behandelt werden!

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