Private Haftpflicht

Die umfassende Versicherung von Haftpflichtrisiken zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Denn wer einen Dritten in vorwerfbarer Weise schädigt, hat nicht nur den unmittelbaren, sondern auch alle Folgeschäden zu ersetzen. Hier kann es rasch um Tausende, gerade im Bereich der Personenschäden auch Millionen Euro gehen.

Ihre Vorteile

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Privathaftpflicht für Singles und Familien vergleichen

VERGLEICHEN & ABSCHLIESSEN

Das Risiko von Beamten, vom Dienstherrn nach einem Schaden in Anspruch genommen zu werden, kann ebenfalls sehr günstig im Rahmen solcher Privathaftpflichtverträge mitversichert werden (Diensthaftpflicht). Für manche Personengruppen, wie z. B. angestellte Ärzte, ist zudem eine Berufshaftpflichtdringend anzuraten oder verlangt. Hierzu sprechen Sie uns bei Bedarf bitte gesondert an.

Informationen zur Haftpflichtversicherung von Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmen und Vereinen finden Sie hier.

Privathaftpflicht für Tierhalter (Hunde, Pferde, Esel) vergleichen

Wer Tiere wie Hunde, Pferde oder Esel hält, von denen ein eigenes höheres Risiko ausgeht, hat für alle Schäden einzustehen, die das Tier verursacht. Daher empfiehlt sich hier unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, sofern Sie nicht sogar Pflicht ist. (Kleintiere wie Katzen, Hamster etc. sind von guten Privathaftpflichttarifen – siehe oben – umfasst.)

VERGLEICHEN & ABSCHLIESSEN

Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Private Haftpflichtversicherung?
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Wie hoch muss die Deckungssumme sein?
Wer ist nicht versichert?
Was ist nicht versichert?

Wer braucht eine Private Haftpflichtversicherung?

Jeder Erwachsene und jede Familie sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Sie schützt umfangreich vor den Gefahren des Alltags.

Wer ist versichert?

In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein. Dazu gibt es spezielle Angebote für Singles, die entsprechend nur für den Versicherungsnehmer direkt gelten.

Was ist versichert?

Durch die Versicherung werden berechtigte Schadensersatzansprüche reguliert, die an Sie gestellt werden. Zuvor prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die anfallenden Kosten für einen möglichen Prozess übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Grundsätzlich sind Personen- und Sachschäden versichert. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden und Vermögensschäden bis zu einer bestimmten Summe ebenfalls versichert.

Wie hoch muss die Deckungssumme sein?

Die Höhe der Deckungssumme kann frei gewählt werden. In den meisten Fällen reicht eine relativ niedrige Deckungssumme aus, um entstandene Schäden zu decken. Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie allerdings nicht von einer Schadensersatzforderung. Wird eine Person so sehr schädigt, dass diese zum Pflegefall wird, zahlt die Versicherung die versicherte Summe. Für alle weiteren Ansprüche kommen Sie mit Ihrem Privatvermögen auf.

Wer ist nicht versichert?

Wenn Kinder heiraten und bisher bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums können die Kinder nicht länger bei den Eltern mitversichert werden. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben. Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder eine eigene Versicherung abschließen.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn dieser bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Fernseher der Eltern kaputt macht.

Tierhaltung

Als Halter eines Tieres haften Sie für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie dieses Tier besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der Gefährdungshaftung.

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden privaten Tierbesitzer eine zwingende Notwendigkeit, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe für Ihr Tier.

Einzelheiten zur Tierhalterhaftpflicht

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Wer ist versichert?

Was ist versichert?

Wer ist nicht versichert?

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Jeder, der ein Tier besitzt. Als Tierhalter haften Sie auch ohne Ihr eigenes Verschulden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jedes Tier versichert werden muss. Wenn ein neues Tier hinzukommt und Sie bereits eine Tierhalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies Ihrer Versicherung zu früh wie möglich mitteilen.

Was ist versichert?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe Ihrer Versicherung zu prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Unbegründete Ansprüche werden von der Versicherung abgewehrt.

Wer ist nicht versichert?

Tierhalter, die Tiere gewerblich nutzen, brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wer z.B. sein Tier gegen Bezahlung verleiht, benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Jede Form der gewerblichen Nutzung muss speziell versichert werden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ebenfalls nicht versichert.

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