Wenn Vater Staat beim Sparen hilft

Viele junge Deutsche haben vor einigen Wochen die Ausbildung begonnen. Zu den ersten beruflichen Eindrücken kamen bereits vor Ausbildungsbeginn eine Reihe wichtiger Fragen auf die Schulabgänger zu. Schließlich ist der Schritt ins Berufsleben oft mit einem Umzug und damit auch mit dem Loslösen vom „Hotel Mama“ verbunden. Einhergehend damit sollten auch wichtige Punkte der Absicherung in den Fokus rücken. Eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung ist zunächst nicht nötig. Während der Ausbildung sind die Jugendlichen über die Eltern mit versichert. Sind Studium oder Ausbildung hingegen beendet, benötigen sie einen eigenen Schutz. Bei der Hausratversicherung sieht das anders aus. Zwar sind Azubis in vielen Fällen weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern geschützt. Sollte sich der Sprösslinge neu einrichten und damit einen „eigenen Hausstand“ haben, benötigt er eine Hausratversicherung. Im Zweifel gilt hier: Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Vermittler. Ein interessanter und oft vergessener Punkt sind die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen. Dabei handelt es sich um eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte Geldleistungen, die direkt in eine langfristige Sparform eingezahlt werden. Da auch Vater Staat den jungen Auszubildenden unter die Arme greifen möchte, werden Vermögenswirksame Leistungen mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert. Die Grundlage dafür wurden mit dem Vermögensbildungsgesetz geschaffen. Dabei kann jeder, der weniger als 17.900 Euro bzw. 20.000 Euro im Jahr verdient, sich die Förderung vom Staat sichern. Laut Angaben der Stiftung Warentest haben mehr als 23 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Doch selbst wenn die Einkommensgrenzen für Vermögenswirksame Leistungen überschritten werden, kann diese Sparanlage hochinteressant sein. Denn selbst der kleinste Betrag, der durch den Arbeitgeber zugesteuert wird, ist für den Sparer „geschenktes“ Geld. Viele Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro im Monat in die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers ein. Der Anspruch auf diese Leistung ist in der Betriebsvereinbarung, im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert. Allerdings sind Zahlungen vom Arbeitgeber stets steuer- und sozialabgabenpflichtig. In der Regel beträgt die Laufzeit der Sparanlage sieben Jahre, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist. Die höchste Förderung gibt es für die Anlage in Aktienfonds. Bei einer jährlichen Einzahlung von mindestens 400 Euro im Jahr gibt es satte 80 Euro on top. Die zweite Möglichkeit ist eine Anlage in Bausparverträge. Hier wird eine Prämie von 9 Prozent auf einen Sparbetrag von 470 Euro jährlich gewährt. Das entspricht einer Förderung von 43 Euro. Die gleiche Regelung gilt für die Tilgung eines Baukredits. Keine Förderung gibt es dagegen für Banksparpläne. Dafür unterliegt diese Sparform keinerlei Beschränkung hinsichtlich Sperrfrist oder Einkommenshöhe des Anlegers.

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