Wonach darf der Vermieter fragen?

Wer sich um eine Mietwohnung bewirbt, muss oft viele Fragen beantworten, denn Vermieter möchten wissen, mit wem sie es zu tun haben. Doch nicht alle persönlichen Lebensumstände gehen den Vermieter wirklich etwas an. Welche Fragen muss man als Mietinteressent wahrheitsgemäß beantworten und welche nicht?

Als potenzieller Mieter braucht man nur Informationen offenlegen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, dazu zählen selbstverständlich Angaben über die finanzielle Bonität. Nach Beruf, Arbeitgeber und monatlichem Einkommen darf der Vermieter daher fragen, als Mietinteressent muss man solche Fragen wahrheitsgemäß antworten. Vor dem Vertragsabschluss kann der Vermieter auch eine Schufa-Auskunft und einen Einkommensnachweis zum Beispiel in Form einer Gehaltsabrechnung verlangen, schließlich muss er sicher sein können, dass die Miete problemlos aufgebracht werden kann. Ebenfalls zulässig ist die Frage nach einer aktuellen oder zurückliegenden Privatinsolvenz, einer abgegebenen eidesstattlichen Erklärung oder einem Räumungstitel wegen Mietrückständen. Mit Blick auf die Größe der Mietwohnung und die voraussichtlichen Betriebskosten darf der Vermieter nach der Zahl der Personen fragen, die mit dem Mieter einziehen wollen. Das gilt auch für die beabsichtigte Haltung von größeren Tieren wie Hunden oder Katzen.

Die Mitgliedschaft in Parteien, Gewerkschaften und Vereinen geht den Vermieter allerdings nichts an, das gilt auch für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein. Auch über Nationalität, Religion, Heiratsabsichten, Kinderwunsch, Vorstrafen oder Gesundheitszustand braucht man keine Auskunft geben. Unzulässige Fragen darf man als Mietinteressent sogar falsch beantworten, etwa wenn es darum geht, welche Hobbys man hat, ob man Raucher ist, wie häufig man Besuch erwartet oder welche Musikrichtung man bevorzugt. Das gilt allerdings nicht für erlaubte Fragen: Wer zulässige Fragen falsch beantwortet, muss schlimmstenfalls später mit einer Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags rechnen.

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