27.1.2020 (verpd) Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann seinen Ehepartner und auch seine Kinder, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Eine Voraussetzung ist, dass der mitzuversichernde Familienangehörige, sofern er ein eigenes…
Mehr lesen





