Fast jeder Vierte ist in einen Streitfall involviert

3.12.2019 (verpd) Eine aktuelle Analyse der Daten eines Rechtsschutz-Versicherers belegt, dass fast jeder vierte Bürger hierzulande in einen Streit verwickelt ist, bei dem ein Rechtsbeistand oder Mediator hinzugezogen wurde. Fast die Hälfte dieser Scharmützel dauert länger als ein Jahr. Bei rund jedem zehnten Rechtsstreit geht es um einen Streitwert von über 10.000 Euro.

Im Norden Deutschlands wird häufiger gestritten als im Süden. Auch in Ballungszentren gibt es anteilig zur Bevölkerung mehr Streitfälle als in ländlichen Regionen. Das ist ein Ergebnis einer kürzlich veröffentlichten Studie, die jüngst zum vierten Mal erschienen ist und in der alle zwei Jahre die Daten eines Rechtsschutz-Versicherers ausgewertet und auf ganz Deutschland hochgerechnet werden.

Seit der ersten Studie im Jahr 2013 sind mittlerweile über zwei Millionen Streitfälle analysiert worden. Datenbasis für die aktuelle Studie waren 390.000 Streitigkeiten vom Jahr 2018. Durchschnittlich war letztes Jahr fast jeder vierte Bürger hierzulande in einen Streit verwickelt. 2018 führten nämlich fast 25 Prozent der Einwohner einen (Rechts-)Streit.

Streithochburgen: Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen

Besonders häufig stritten die Bürger in Berlin und Hamburg (jeweils etwa 29 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (28 Prozent). Über dem Bundesdurchschnitt lagen die Bundesländer Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit je rund 26 Prozent sowie Mecklenburg-Vorpommern mit etwas über 25 Prozent.

Genau im Bundesdurchschnitt war die Streithäufigkeit in Baden-Württemberg. Knapp darunter lag Sachsen mit circa 24 Prozent und Thüringen mit 23 Prozent. Anteilig am wenigsten Streit gab es in Bayern, hier waren nur 21 Prozent der Bürger in einen Streitfall verwickelt. Zudem wird im Schnitt in bevölkerungsreichen Städten und Ballungsräumen deutlich häufiger gestritten als in kleineren Gemeinden oder Regionen mit wenig Besiedelung. Köln ist die Stadt, in der mit einem Anteil der Streitfälle je 100 Einwohner von 32 Prozent am meisten gestritten wird.

Auch in anderen Großstädten von Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern liegt der Streitanteil bei rund 29 Prozent und darüber. Deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt, nämlich unter 19 Prozent, sind neben einigen Regionen in anderen Bundesländern besonders viele Landkreise und kleine Städte in Bayern, mit Ausnahme von München und Umgebung, sowie den Städten Landshut und Rosenheim.

Jeder dritte Streitfall rund ums Auto

Fast vier von zehn Streitfällen, konkret 38 Prozent, entfielen auf Privatrechts-Streitigkeiten wie Familien- und Erbschafts-Streitigkeiten, aber auch auf Vertrags- und Sachenrechte, beispielsweise Streit aufgrund von Reisemängeln. Fast drei von zehn Streitigkeiten, nämlich 30 Prozent, wurden rund um das Verkehrsrecht geführt. Hier drehte es sich häufig um die Bereiche Strafenabwehr nach dem Vorwurf einer Geschwindigkeits-Überschreitung, Klärung der Schuldfrage und/oder Schadenersatz-Forderungen nach einem Verkehrsunfall, oder um den Ärger mit einem gekauften Kfz.

Den dritten bis fünften Platz bei den häufigsten Streitthemen belegen die Bereiche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit 13 Prozent, Ärger mit dem Mieter oder Vermieter (elf Prozent) und Streit mit Behörden wie dem Finanzamt (sieben Prozent). Insgesamt dauerten über 48 Prozent der Rechtsstreitigkeiten mindestens ein Jahr oder länger. Zudem lag im Schnitt der Streitwert bei jedem zehnten Streitfall bei über 10.000 Euro.

Wird zu einem Streit ein Rechtsanwalt hinzugezogen oder muss der Fall sogar vor Gericht geklärt werden, dann gilt jedoch: Je höher der Streitwert, desto höher ist üblicherweise auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt.

Kostenschutz für die Konfliktlösung

Kostenschutz bietet in zahlreichen Streitfällen allerdings eine bestehende, passende Rechtsschutz-Versicherung. Eine kombinierte Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Police übernimmt zum Beispiel die Anwalts- und sonstigen Prozesskosten, damit der Versicherte seine berechtigten Schadenersatzansprüche gegenüber einem Unfallgegner durchsetzen kann. Unter anderem zahlt eine solche Police auch die Kosten bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder auch dem Vermieter.

In vielen Fällen wird zudem die Verteidigung vor Gericht bezahlt, wenn dem Versicherten ein fahrlässig begangenes Vergehen – in der Regel mit Ausnahme von Halte- und Parkverstößen – vorgeworfen wird. Selbst Streitigkeiten mit dem Finanzamt, vor einem Sozial- oder Verwaltungsgericht oder mit einem Vertragspartner wie zum Beispiel einem Kfz- oder Einzelhändler sind je nach vereinbartem Versicherungsumfang abgesichert.

Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten im Übrigen nicht nur die Kostenübernahme für einen Gerichtsprozess, sondern auch für ein Meditationsverfahren. Letzteres ist besonders sinnvoll, wenn die Streitparteien auch künftig aufeinandertreffen, wie beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Verwandten, dem Vermieter oder dem Arbeitgeber. Denn während es vor Gericht meist nur Gewinner und Verlierer gibt, wird bei der Mediation eine für alle Seiten annehmbare Konfliktlösung gesucht. Ein Versicherungsfachmann berät, welche Police für den jeweiligen Bedarf sinnvoll ist.


Hier können Sie Rechtsschutzversicherungen vergleichen – oder sprechen Sie uns an!


XINGTwitterInstagram