Neuer Rekordwert bei den Krankmeldungen

16.12.2019 (verpd) Letztes Jahr war jeder Arbeitnehmer im Schnitt 18,5 Tage aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig. Das war im Rahmen eines Betrachtungszeitraums der letzten zehn Jahre der bisher höchste Wert. Auch bei der Anzahl der Krankmeldungen gibt es einen neuen Rekordwert. Die meisten Krankheitsfälle sind laut den Studienautoren auf eine stark ausgeprägte Grippe- und Erkältungswelle zurückzuführen. Die meisten Krankheitstage gehen jedoch auf ein anderes Leiden zurück.

Nach dem vor Kurzem veröffentlichten Gesundheitsreport 2019 des BKK Dachverbands e.V. war in 2018 im Schnitt jeder gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte der rund 3,94 Millionen Erwerbstätigen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert waren, 18,5 Arbeitstage krank. Das sind gegenüber dem Vorjahr rund 4,4 Prozent beziehungsweise 1,2 Krankentage mehr. Zugleich ist das im Vergleich zu den letzten zehn Jahren der bisher höchste Wert.

Zudem war jeder Arbeitnehmer mehr als einmal krankgeschrieben. Insgesamt fielen im Durchschnitt bei 100 Beschäftigten rund 144 Arbeitsunfähigkeits-Fälle (AU-Fälle) mit einem oder mehreren Krankentagen an. Auch das ist seit 2008 ein neuer Rekordwert sowie eine Steigerung gegenüber 2017 um fünf AU-Fälle je 100 Beschäftigte beziehungsweise um fast 3,6 Prozent.

Hauptgrund der Arbeitsunfähigkeits-Fälle: Atemwegserkrankungen

Nach Angaben der Studienautoren ist der starke Anstieg bei den krankheitsbedingten Fehltagen und den AU-Fällen auf eine stark ausgeprägte Grippe- und Erkältungswelle im ersten Quartal des Jahres 2018 zurückzuführen.

Im Detail war für fast jede dritte Arbeitsunfähigkeit, konkret für 30,3 Prozent der AU-Fälle, eine Erkrankung der Atmungssysteme verantwortlich. Zudem beruhten 15,6 Prozent der AU-Fälle auf ein Leiden bezüglich des Muskel-Skelett-Systems. Der dritthäufigste Grund, warum Beschäftigte in 2018 einen oder mehrere Tage arbeitsunfähig waren, waren Infektionskrankheiten mit 10,2 Prozent aller AU-Fälle.

Die Plätze vier bis sechs der Hauptgründe einer Arbeitsunfähigkeit waren Probleme mit dem Verdauungssystem mit 9,2 Prozent, Verletzungen oder Vergiftungen mit 7,2 Prozent sowie psychische Störungen mit 5,5 Prozent aller AU-Fälle.

Muskel-Skelett-Leiden verursachen die meisten Fehltage

Die meisten Krankheitstage, nämlich 23,8 Prozent und damit fast jeder vierte krankheitsbedingte Fehltag eines Erwerbstätigen, basieren jedoch auf einem Leiden des Muskel-Skelett-Systems. 16,4 Prozent aller Krankheitstage wurden durch eine Erkrankung des Atmungssystems verursacht.

Obwohl psychische Störungen mit 5,5 Prozent aller AU-Fälle „nur“ auf Platz sechs der Hauptgründe für eine Arbeitsunfähigkeit liegen, ist dieses Leiden jedoch für 15,7 Prozent aller Krankentage die Ursache und belegt den dritten Platz der Leiden, die für die meisten Fehltage verantwortlich sind. Dahinter folgen Verletzungen und Vergiftungen, die für 11,2 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage verantwortlich sind.

4,8 Prozent der krankheitsbedingten Fehltage sind auf Infektionskrankheiten und 4,6 Prozent auf Verdauungsleiden zurückzuführen. Die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage hat aufgrund der Infektionen der oberen Atemwege durch die Grippe- und Erkältungswelle im Vergleich zu 2017 um circa 20 Prozent zugenommen, wie der Studie zu entnehmen ist.

Weniger Einkommen im Krankheitsfall

Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber muss übrigens ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das danach von der Krankenkasse als Lohnersatzleistung gezahlte Krankengeld ist niedriger als der bisherige Nettoverdienst. Bei einer unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, die nicht durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht wurde, beträgt das Krankengeld 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Der Anteil eines Bruttoeinkommens, der über der Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) – in 2019 beträgt die BBMG 4.537,50 Euro, in 2020 4.687,50 Euro je Monat – liegt, wird bei der Berechnung der Krankengeldhöhe nicht mitberücksichtigt. Das führt dazu, dass Gutverdiener mit besonders hohen Einkommenseinbußen rechnen müssen.

Zudem besteht für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer ein Krankengeldanspruch aufgrund einer Krankschreibung wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit – einschließlich der sechswöchigen Lohnfortzahlung. Erwerbstätige können jedoch im Vorfeld mögliche Einkommenslücken aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung vermeiden.

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