Gut abgesichert beim Wintersport

20.12.2019 (verpd) Auch in diesem Jahr ist leider wieder damit zu rechnen, dass sich mehrere Tausend Wintersportler so schwer bei Stürzen und sonstigen Unfällen verletzen, dass sie ärztlich versorgt werden müssen. Wer selbst zum Unfallopfer wird oder einen Unfall verursacht, bei dem andere zu Schaden kommen, muss damit rechnen, dass er für diverse Kosten selbst aufkommen muss, wenn er nicht ausreichend privat abgesichert ist. Denn die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen reichen hier, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, bei Weitem nicht.

Auch wer nur versehentlich einen Unfall verursacht, haftet laut Gesetz in voller Höhe dafür. Das gilt auch als Wintersportler, beispielsweise, wenn man als Skifahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und mit dem Vorausfahrenden kollidiert. Neben den Sachschäden des Unfallgegners wie beispielsweise bei beschädigten Skiern, muss der Unfallverursacher auch die anfallenden Kosten bei einem Personenschaden des Unfallopfers wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente tragen.

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherungspolice gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden, Eislaufen und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.

Nur begrenzt gesetzlich geschützt

Doch auch wenn man selbst beim Wintersport zum Beispiel durch einen selbst verursachten Unfall verletzt wird, kann das zum finanziellen Problem werden. Denn passiert einem ein Unfall, muss man selbst unter Umständen mit möglichen Einkommenseinbußen oder auch zu begleichenden Rettungskosten rechnen, wenn eine private Absicherung fehlt.

Zum einen besteht durch die gesetzliche Unfallversicherung kein Schutz bei Freizeitunfällen, zum anderen ist auch die Absicherung mittels der sonstigen Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pflege– und Rentenversicherung lückenhaft. Zwar übernimmt beispielsweise auch bei einem selbst verschuldeten Unfall die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten.

Einkommensausfälle aufgrund einer über sechswöchigen verletzungsbedingten Arbeitsunfähigkeit werden, sofern man gesetzlich krankenversichert ist, jedoch nur zum Teil von der Krankenkasse getragen. Für den Fall einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung ebenfalls nur einen Teil der Pflegekosten. Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung lassen sich die Einkommenseinbußen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern. Eine Pflegezusatz-Versicherung sorgt für einen finanziellen Schutz im Pflegefall.

Wenn man im Ausland beim Wintersport verunfallt

Passiert der Unfall im Ausland erhält ein gesetzlich Krankenversicherter, wenn überhaupt, nur einen Teil seiner Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher insbesondere bei Auslandsreisen wichtig. Sie übernimmt nicht nur die Behandlungskosten. Wenn vereinbart, trägt sie auch die Rückführung von Kranken oder Verletzten in die Heimat, sofern es medizinisch notwendig ist – und dies nicht nur bei einem Unfall, sondern auch wenn man im Auslandsurlaub plötzlich erkrankt.

Zwar werden in Deutschland für eine notwendige Bergrettung und/oder einen Krankentransport einer verletzten oder krank gewordenen Person die Kosten in der Regel von der gesetzlichen beziehungsweise der privaten Krankenversicherung übernommen. Ist jedoch im Ausland ein Krankentransport, eine Such- oder Bergrettung notwendig, muss die Kosten dafür die gerettete oder gesuchte Person in der Regel ganz oder zum großen Teil selbst übernehmen.

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung lassen sich auch derartige Kosten, die während eines Auslandsaufenthalts anfallen können, meist optional mit abdecken.

Bei einer unfallbedingten Invalidität

Wer durch einen Unfall bleibende Gesundheitsschäden davonträgt, dem droht ohne eine private Unfall- oder Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster. Zwar kann ein gesetzlich Rentenversicherter bei einer unfallbedingten Erwerbsminderung unter Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, allerdings entspricht diese in der Regel bei Weitem nicht der bisherigen Verdiensthöhe.

Wer trotz Invalidität einen anderen Job als den erlernten oder bisher ausgeübten Beruf ausüben kann, hat gar keinen Anspruch auf eine solche Rente. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nämlich für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr. Mit einer privaten Unfallversicherung, die bei einer unfallbedingten Invalidität eine vereinbarte Rente und/oder eine festgelegte Kapitalsumme auszahlt, können neben der Einkommensabsicherung auch die Kosten für einen behindertengerechten Umbau des Eigenheims abgedeckt werden.

Eine umfassende Einkommensabsicherung bei einer unfall- oder auch krankheitsbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist mit einer privaten Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich. Sie leistet im Falle des Falles eine vereinbarte Rentenzahlung.


Für eine individuelle Prüfung Ihrer Absicherung sprechen Sie uns bitte einfach an.


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