Bei Streitigkeiten: Mediation oder Gerichtsverfahren

13.1.2020 (verpd) Gerichtsstreitigkeiten kosten den Beteiligten meist viel Geld und Nerven. Zudem ist danach das Verhältnis zum Streitpartner oftmals dauerhaft zerrüttet. Anders bei einer Mediation, hier wird versucht, Konflikte möglichst friedfertig und ohne, dass es Verlierer gibt, zu lösen. Auch die Kosten sind in der Regel deutlich niedriger als bei einem Gerichtsverfahren. Viele Rechtsschutzversicherer bieten übrigens ihren Kunden nicht nur bei Gerichtsstreitigkeiten, sondern auch bei Mediationsverfahren Unterstützung und Kostenschutz an.

Wird ein Streit vor Gericht entschieden, gibt es in der Regel nur Gewinner und Verlierer. In den meisten Fällen ist dann das persönliche Verhältnis der Streitkontrahenten häufig nachhaltig zerrüttet. Anders bei der Mediation – einem Vermittlungsverfahren, dessen Ziel eine außergerichtliche Konfliktbeilegung ist. Dazu versucht ein Mediator – es handelt sich dabei um einen speziell ausgebildeten, unabhängigen und unparteiischen Vermittler –, zwischen den Streitparteien eine einvernehmliche und dauerhafte Einigung zu erzielen.

Eine solche außergerichtliche Streitbeilegung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Streitenden auch künftig aufeinandertreffen, wie beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Verwandten, dem Mieter oder Vermieter oder dem Arbeitgeber.

Zukunftsorientiert und günstiger

Auch das Mediationsverfahren ist übrigens gesetzlich geregelt, nämlich im Mediationsgesetz. Hier ist beispielsweise festgelegt, dass ein Mediator der Verschwiegenheits-Pflicht unterliegt sowie die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen haben muss, um eine Mediation sachkundig durchführen zu können. Details zur Mediation, zum Beispiel, welche Ziele ein solches Verfahren hat und wie es ablaufen kann, aber auch welche Streitfälle hier verhandelbar sind, zeigt das Webportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im Vergleich zu einem Gerichtsprozess bietet eine Mediation noch einen weiteren Vorteil: Das Verfahren ist üblicherweise um einiges günstiger und wird in der Regel schneller abgeschlossen. Zudem kann jede Streitpartei, wenn durch die Mediation keine Einigung erzielt werden konnte, immer noch den Rechtsweg gehen und ihr Recht vor Gericht einklagen.

Von vielen Rechtsschutz-Versicherungspolicen werden für die versicherten Streitigkeiten nicht nur die Kosten für einen Gerichtsprozess, sondern auch für ein Meditationsverfahren übernommen. In manchen Policen können sogar die Kosten für ein Mediationsverfahren für Angelegenheiten, die normalerweise nicht in einer Rechtsschutzpolice abgedeckt sind wie Erbstreitigkeiten, mitversichert werden. Neben der Kostenübernahme vermittelt der Rechtsschutzversicherer je nach Vereinbarung, wenn gewünscht, auch einen unabhängigen Mediator.

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