Mehr Krankentage wegen psychischer Leiden

11.2.2020 (verpd) Wie aus den Daten der DAK-Gesundheit, einer gesetzlichen Krankenkasse, hervorgeht, betrug der jährliche Krankenstand in den letzten zwei Jahren unverändert jeweils 4,2 Prozent. Insgesamt wurden mehr als die Hälfte aller Krankheitstage bei Arbeitnehmern durch nur drei Krankheitsarten verursacht. Psychische Erkrankungen waren 2019 die zweithäufigste Ursache für krankheitsbedingte Fehltage, 2018 hatte dieses Leiden noch den dritten Rang inne.

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit, ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hat die anonymisierten Daten von rund 2,4 Millionen Erwerbstätigen, die letztes Jahr bei ihr versichert waren, bezüglich des Krankenstandes analysieren lassen. Der Krankenstand lag in 2019 unverändert bei 4,2 Prozent. Ein weiteres Ergebnis ist, dass bundesweit fast jeder zweite bei der DAK versicherte Berufstätige, nämlich konkret 47,5 Prozent, letztes Jahr mindestens einmal krankgeschrieben war. Im Jahr zuvor waren es mit 48,6 Prozent noch etwas mehr.

Einen Rückgang gab es auch bei der durchschnittlichen Anzahl der Krankschreibungen und der dadurch angefallenen Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte. Im Detail entfielen 2019 im Schnitt auf je 100 Versicherte 121,6 Krankschreibungen mit insgesamt 1.524,3 Fehltagen, das sind pro 100 Versicherte rund eine Krankschreibung und 26,8 Krankentage weniger als noch in 2018. Auch die Krankheitsdauer je Krankschreibung ist im Durchschnitt von 12,6 Krankentagen in 2018 auf 12,5 Krankentage in 2019 leicht gesunken.

Die Hauptursachen für eine Arbeitsunfähigkeit

Über die Hälfte aller krankheitsbedingten Fehltage, nämlich 52,8 Prozent, wurden durch Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (21,2 Prozent), durch psychische Leiden (17,1 Prozent) und auf Krankheiten des Atmungssystems (14,5 Prozent) zurückzuführen. Diese drei Krankheitsarten waren auch bereits in 2018 der Grund für mehr als die Hälfte aller Krankheitstage. Allerdings nahmen damals bei den häufigsten Ursachen der angefallenen Krankheitstage die physischen Leiden noch den dritten und die Atemwegserkrankungen den zweiten Platz ein.

Des Weiteren war in 2019 fast jeder achte Krankheitstag durch Verletzungen oder Vergiftungen (11,8 Prozent) begründet und rund jeder 20. krankheitsbedingte Fehltag entfiel auf Erkrankungen des Verdauungssystems (4,9 Prozent).

Jeweils 4,6 Prozent aller angefallenen Arbeitsunfähigkeitstage wurden durch Infektionen, durch Krankheiten der Augen, der Ohren und des sonstigen Nervensystems, aber auch durch unspezifische Symptome verursacht. 4,2 Prozent der Krankheitstage entfielen auf Kreislaufsystem-Erkrankungen und 3,9 Prozent auf Neubildungen wie Krebs.

Einkommenseinbußen im Krankheitsfall

Zu beachten ist, dass gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bei längeren Krankheitszeiten mit Einkommensausfällen rechnen müssen. Denn nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse zwar ein Krankengeld als Einkommensersatz, allerdings entspricht dessen Höhe nicht dem bisherigen Einkommen.

Zur Berechnung der Höhe des Krankengeldes der GKV wird maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV (monatlich 4.687,50 Euro in 2020) berücksichtigt. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht miteinbezogen. Zudem erhält man nur 70 Prozent des Bruttolohns beziehungsweise höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der GKV-Beitragsbemessungs-Grenze liegt, erhalten damit in 2020 höchstens ein Krankengeld in Höhe von 3.281,25 Euro im Monat beziehungsweise 109,38 Euro pro Krankentag. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die gut verdienen, müssen daher bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einkommenseinbußen rechnen. Dieses Risiko lässt sich jedoch durch eine private Krankentagegeld-Versicherung absichern.


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