Was private Bauherren beachten sollten

(verpd) Zahlreiche Gefahren beim Bauen oder Umbauen wie Brand, Starkregen, Diebstahl, aber auch Fehler bei der Absicherung der Baustelle oder bei den Bautätigkeiten können für einen privaten Bauherrn schnell empfindlich teuer werden. Ein passender Versicherungsschutz hilft, ansonsten unkalkulierbare Risiken abzusichern.

Prinzipiell haftet ein Bauherr – egal er ob ein neues Haus baut oder eine bestehende Immobilie um- oder ausbaut, renoviert oder saniert – für alle Gefahren, die von der Baustelle ausgehen. Typische Baustellenrisiken sind beispielsweise Schäden, die andere erleiden, weil die Baustelle wie die Baugrube, sowie Baumaschinen und das Baumaterial nicht ordnungsgemäß zum Beispiel durch eine ausreichende Beleuchtung, Absperrung und/oder Beschilderung abgesichert waren.

Selbst für Schäden, die durch versehentlich herunterfallende Bauteile, verschmutzte Wege um und zur Baustelle oder auch durch Fehler der beauftragten Handwerker oder des Architekten verursacht wurden, kann der Bauherr zur Rechenschaft gezogen werden. Dadurch verursachte Personen- oder Sachschäden können schnell eine sechs- bis siebenstellige Summe erreichen. Eine Risikoabsicherung ist jedoch mit einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung möglich. Diese Police übernimmt berechtigte Ansprüche von Geschädigten, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab.

Vom Unwetter bis hin zum Vandalismus

Doch auch für die Baustelle selbst gibt es zahlreiche Risiken. Beispielsweise können das angelieferte Baumaterial sowie bereits bestehende Bauleistungen und Bauteile durch Unwetter wie Starkregen, Hagel und Sturm, aber auch durch Vandalismus beschädigt werden. Sogar die Bodenbeschaffenheit des Baugrundes kann zur Gefahr werden, wenn beispielsweise durch ein unerwartetes Absenken des Erdreichs die bereits fertiggestellte Bodenplatte Spannungsrisse bekommt. Derartige Schäden können schnell zum finanziellen Aus eines Bauvorhabens führen.

Eine Absicherung solcher Schadenkosten ist jedoch mit einer Bauleistungs- oder Bauwesen-Versicherung möglich. Versicherbar sind in einer solchen Versicherung in der Regel alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau eines in der Police genannten Bauvorhabens. Die Police kommt üblicherweise für unvorhersehbar eintretende Schäden durch eine außergewöhnliche Witterung wie Starkregen, Hagel und Sturm, durch ein Missgeschick des Bauherrn oder seiner Helfer und auch durch eine vorsätzliche Beschädigung durch Unbekannte auf.

Normalerweise sind zudem Schäden, die aufgrund der nicht bekannten Eigenschaften des Baugrundes entstehen können, mitversichert. Optional sind in solchen Policen meist auch Sturm- und Leitungswasserschäden an fertiggestellten Gebäudeteilen, Diebstahlschäden an bereits mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen wie Sanitäranlagen und Heizkörpern sowie Überschwemmungsschäden versicherbar.

Wenn ein Brand ausbricht

Dagegen sind in einer Bauleistungs-Versicherung Brand-, Explosions- und Blitzschäden an bereits fertiggestellten Bauteilen, aber auch an Baustoffen und Bauteilen, die sich auf dem Baugrundstück befinden, üblicherweise nur versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Allerdings lassen sich diese Gefahren mit einer separaten Feuerrohbau-Versicherung absichern.

In vielen Gebäudeversicherungen sind solche Feuerrohbau-Versicherungen aber auch kostenlos für Bauwerke enthalten, die binnen eines bestimmten in der Police vereinbarten Zeitraumes, zum Beispiel binnen sechs oder 24 Monaten, fertiggestellt werden. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine Gebäudeversicherung, die eine solche Feuerrohbau-Versicherung enthält, bereits mit dem Baubeginn abzuschließen.

Möchte man eine bestehende Immobilie um- oder ausbauen, ist es sinnvoll zu prüfen, inwieweit in der möglicherweise bereits bestehenden Gebäudeversicherung eine Feuerrohbau-Versicherung enthalten ist. Besteht eine solche Police, ist zu kontrollieren, inwieweit die Versicherungssumme und die Dauer des Versicherungsschutzes für das Bauvorhaben ausreichen.

Für einen passenden Versicherungsschutz

Noch vor Beginn der Baumaßnahmen empfiehlt es sich, prinzipiell mit einem Versicherungsfachmann zu sprechen, welcher Versicherungsschutz anzupassen ist oder zusätzlich benötigt wird. Nicht immer muss man jedoch gleich mit Mehrkosten rechnen. So kann es sein, dass in einer bestehenden Privathaftpflicht-Police eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für ein Einfamilienhaus enthalten ist, die ohne Aufpreis eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bis zu einer bestimmten Bausumme enthält. Bei kleineren Umbauten kann diese Bausumme ausreichen.

Liegt das Bauvorhaben jedoch über dieser Bausumme, kann man beim Versicherer nachfragen, ob der benötigte Haftpflichtschutz gegen einen Aufpreis noch in der Privathaftpflicht-Police mitversichert werden kann. Wenn nicht, sollte eine eigene Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für die komplette Bausumme abgeschlossen werden.

Zudem gilt es, bei Um- oder Anbauten auch den bestehenden Versicherungsschutz anzugleichen. Wer beispielsweise in der Vergangenheit mit Öl und nun mit Pellets heizt, kann sich in der Regel die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, die für die Ölheizung noch sinnvoll war, sparen. Ein Anbau oder ein neu angebrachter Vollwärmeschutz kann aber auch den Wert des Hauses erhöhen. Um weiterhin einen ausreichenden Versicherungsschutz in einer bestehenden Gebäudeversicherung zu haben, ist die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.


Für eine Beratung zum passenden Versicherungsschutz – oder auch die Finanzierung – für geplante Neubauten oder Umbauten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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