Die häufigsten bei Arztbesuchen diagnostizierten Leiden

(verpd) Statistisch gesehen nimmt laut einer aktuellen Studie einer Krankenkasse fast jeder Bürger im Laufe eines Jahres eine ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch. Allein 2018 waren über 93 Prozent der Bürger mindestens einmal bei einem Arzt. Mit einer der häufigsten Gründe für einen Arztbesuch sind Vorsorgeuntersuchungen wie Krebs-Früherkennungs-Maßnahmen, aber auch Impfungen. Es gibt zudem noch diverse Leiden und andere Gründe, die häufiger als andere Ursachen dazu führen, dass Bürger einen Arzt konsultierten.

Die gesetzliche Krankenkasse Barmer hat jüngst eine Studie, nämlich den Arztreport 2020 veröffentlicht. Sie zeigt unter anderem, aus welchen Gründen die Bürger am häufigsten einen ambulanten Arzt aufsuchten. Basis der Untersuchung waren die anonymisierten Daten der über neun Millionen Versicherten bei der genannten Krankenkasse. Ein Ergebnis war, dass 2018 hochgerechnet fast jeder gesetzlich Krankenversicherte, nämlich über 93 Prozent, eine ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch genommen hat.

Im Durchschnitt wurden laut Studie 2018 je Person 8,6 Behandlungsfälle einer ambulanten ärztlichen Versorgung abgerechnet. Ein Behandlungsfall fasst laut Studie jeweils alle Behandlungen eines Patienten „bei einem Arzt beziehungsweise in einer abrechnenden Praxis innerhalb eines Quartals eines Jahres zusammen“. Es gibt unterschiedlichste Gründe, warum Bürger einen Arzt aufsuchen. Da, wie die durchschnittlichen Behandlungsfälle pro Person zeigen, viele Bürger mehrfach einen Arzt aufsuchen, können je Krankenversicherten mehrere Diagnosen bei den Arztbesuchen gestellt werden.

Deswegen gehen Bürger zum Arzt

Mit einem Anteil von 42,0 Prozent (Männer 26,7 Prozent, Frauen 57,0 Prozent) derjenigen, die einen Arzt in 2018 konsultierten, zählen (Vorsorge-)Untersuchungen wie Krebs-Früherkennungs-Maßnahmen und Impfungen zu den häufigsten Gründen für Arztbesuche. Die zweithäufigste Diagnose bei der ambulanten Versorgung entfiel mit einem Anteil von 35,1 Prozent auf Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens (Männer 31,0 Prozent, Frauen 39,0). Danach kommen mit 31,3 Prozent akute Infektionen der Atemwege (Männer 30,1 Prozent, Frauen 32,6 Prozent).

An vierter und fünfter Stelle folgen mit 29,1 Prozent (Männer 28,9 Prozent, Frauen 29,3 Prozent) Bluthochdruck und mit 26,9 Prozent Gelenkserkrankungen (Männer 23,8 Prozent, Frauen 30,0 Prozent). Weitere besonders häufige Gründe, warum gesetzlich Krankenversicherte 2018 zum Arzt gingen, sind mit 26,6 Prozent (Männer 24,2 Prozent, Frauen 28,9 Prozent) potenzielle Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten und mit 24,6 Prozent (Männer 24,3 Prozent, Frauen 24,9 Prozent) Stoffwechselstörungen.

Häufige Ursachen für Arztbesuche sind zudem mit 22,1 Prozent (Frauen 43,5 Prozent) nicht entzündliche Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes sowie mit 21,8 Prozent (Männer 19,1 Prozent, Frauen 24,4 Prozent) Krankheiten von Muskeln, Sehnen und sonstigem Weichteilgewebe. Danach folgen mit je 21,1 Prozent neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen wie Phobien, Angst- und Zwangsstörungen (Männer 15,2 Prozent, Frauen 26,8 Prozent) sowie Probleme mit den Augenmuskeln und Störung der Blickbewegung (Männer 18,1 Prozent, Frauen 24,0 Prozent).

Rundumschutz im Krankheitsfall

Prinzipiell können die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nur Leistungen im ambulanten wie auch im stationären Bereich übernehmen, die als sogenannte Regelleistung gesetzlich vorgeschrieben sind. In vielen Fällen müssen gesetzlich Versicherte daher bestimmte Leistungen und Arzneimittel anteilig oder auch komplett aus der eigenen Tasche zahlen.

Wer auch als gesetzlich Krankenversicherter einen umfassenderen Kostenschutz haben möchte, kann eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen. Je nach Vereinbarung übernimmt eine solche Police unter anderem die Kosten für eine freie Wahl zwischen Heilpraktikern oder Ärzten mit oder ohne Kassenzulassung und/oder eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.

Auch die Übernahme von Mehrkosten für Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, welche die gesetzliche Krankenkasse teilweise oder gar nicht zahlt, kann im Rahmen einer privaten Krankenzusatz-Versicherung vereinbart werden.


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