Betriebsversicherung: So lässt sich eine Unterversicherung vermeiden

(verpd) Nur wer seine betrieblichen Versicherungen den aktuellen Firmenwerten anpasst, kann sicher sein, seine Prämien für den passenden Schutz auszugeben. Allerdings sind viele Firmenwerte, vom Ertrag bis hin zu den Anlagenwerten und Werten der Vorräte, nicht immer konstant. Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie man dennoch eine Unterversicherung und damit ein Kostenrisiko im Schadenfall vermeiden kann.

Ein Unternehmen kann mit Versicherungspolicen zahlreiche Risiken absichern. So erhält eine Firma im Rahmen einer vorhandenen Geschäftsinhalts-, Gebäude-, Maschinen- und/oder Elektronikversicherung den infolge eines Brandes oder Sturmes entstandenen Schaden an den versicherten Sachen erstattet. Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung zahlt unter anderem nach einem Betriebsstillstand aufgrund eines versicherten Risikos wie Brand oder Sturm den dadurch verursachten Ertragsausfall an das versicherte Unternehmen aus.

Damit im Schadenfall auch der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt wird, ist es wichtig, dass die vereinbarten Versicherungssummen je nach Police dem tatsächlich vorhandenen Wert der versicherten Sachen oder dem bisherigen Ertrag entsprechen. Bei einer zu niedrigen Versicherungssumme wird im Schadenfall die Entschädigung anteilig reduziert, selbst wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem vom Versicherer bezahlten Schaden muss der Kunde dann selbst tragen.

Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel

Die Versicherer fordern daher üblicherweise ihre Versicherungskunden mindestens einmal im Jahr – meist zum Jahresanfang – auf, die entsprechenden Werte mitzuteilen. Es gibt neben der regelmäßigen Aktualisierung des Versicherungsschutzes entsprechend den jeweils aktuellen Unternehmenswerten jedoch zusätzliche Möglichkeiten, um eine Unterversicherung, die im Laufe eines Geschäftsjahres zum Beispiel durch Neuanschaffungen auftreten könnte, zu vermeiden.

In manchen Policen kann insbesondere für versicherte Sachen wie Gebäude, IT-Ausstattung, Maschinen, Anlagen oder Betriebseinrichtungen zum Beispiel eine Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel vereinbart werden.

Damit werden die Versicherungssummen dieser versicherten Sachen je nach Klauselvereinbarung automatisch entsprechend den Marktpreisentwicklungen der versicherten Gegenstände oder gemäß eines individuell festgelegten Prozentsatz angepasst. So lässt sich eine Unterversicherung, die sich aus den Preisentwicklungen für die versicherten Gegenstände ergeben kann, vermeiden.

Vom „Ersten Risiko“ bis hin zum Unterversicherungs-Verzicht

Für bestimmte versicherte Sachen wie Vorräte oder auch für bestimmte Schadenkosten wie Aufräum- und/oder Feuerlöschkosten, ist in einigen Policen eine Versicherung auf „Erstes Risiko“ bis zu einer bestimmten Versicherungssumme möglich. Der Vorteil: Selbst bei einer bestehenden Unterversicherung leistet dann im Schadenfall der Versicherer für diese Gegenstände oder Kosten immer in der Höhe des Schadens, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko. Ein anteiliger Abzug, wie bei einer Unterversicherung üblich, erfolgt also nicht.

Eine gängige Variante, um eine Unterversicherung im Vorfeld zu vermeiden, ist die Vereinbarung einer zusätzlichen Vorsorgeversicherung oder eines Unterversicherungs-Verzichts in der Police. Abgesichert ist man im Rahmen einer Vorsorgeversicherung mit der Versicherungssumme sowie zusätzlich einem vereinbarten prozentualen Anteil davon oder einem festgelegten Zusatzbetrag. Besteht eine solche Vorsorgevereinbarung, wird ein Schaden, bei dem die Schadenhöhe nicht größer ist als die Versicherungssumme und die vereinbarte Vorsorge zusammen, vollständig bezahlt.

Beim Unterversicherungs-Verzicht verzichtet dagegen der Versicherer im Falle einer bestehenden Unterversicherung auf eine anteilige Kürzung der Leistung. Allerdings wird bei einem Totalschaden auch nur maximal die vereinbarte Versicherungssumme bezahlt, selbst wenn der Schaden höher ist.

Gerne informieren wir Sie bedarfsgerecht je nach Versicherungslösung darüber, in welcher Form eine Unterversicherung für Ihren Betrieb am besten vermieden werden kann.


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