Coronakrise: Mehr Bürger benötigen eine Rechtsberatung

(verpd) Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) haben noch nie so viele Personen, die eine private Rechtsschutz-Versicherung haben, eine telefonische Rechtsberatung bei ihren Versicherern angefordert. Die meisten Beratungsanfragen bezogen sich dabei auf das Vertrags- und das Arbeitsrecht.

Ein Rechtsstreit kann teuer werden und den Streitwert um ein X-Faches übersteigen. Mit einer passenden Rechtsschutz-Versicherung kann man diesem Kostenrisiko vorbeugen. Denn eine solche Police, die es für die verschiedensten Rechtsbereiche gibt, übernimmt im Versicherungsfall die Anwalts- beziehungsweise Prozesskosten entsprechend den Vertragsvereinbarungen. Aktuell bestehen hierzulande rund 22 Millionen Rechtsschutz-Versicherungspolicen, das heißt rund die Hälfte aller Haushalte ist in irgendeiner Form rechtsschutzversichert.

Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten ihren Kunden bei Konflikten nicht nur einen Kostenschutz für die Anwalts- und Prozesskosten, sondern vorab auch eine rechtliche Einschätzung mittels einer Telefonberatung. Im Durchschnitt nutzen laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) pro Monat rund 115.000 Rechtsschutzversicherte diesen Telefonservice. Seit Mitte März – dem Beginn der Coronakrise mit all den rechtlichen Änderungen im Privat- wie im Arbeitsleben – hat die Anzahl der Telefonanfragen stark zugenommen.

24 Prozent mehr Rechtsberatungen

Im März und April 2020 riefen insgesamt rund 285.000 Rechtsschutzkunden an, und damit fast 24 Prozent mehr als in den gleichen Monaten des Vorjahres. „Allein von Mitte März bis Anfang April – also in den ersten Wochen des Lockdowns – verzeichneten die deutschen Rechtsschutzversicherer die Rekordzahl von über 35.000 telefonischen Beratungen pro Woche“, so Thomas Lämmrich, Leiter Rechtsschutz-Versicherung beim GDV.

Besonders für zwei Rechtsgebiete, nämlich das Vertrags- und das Arbeitsrecht, haben die Beratungsanfragen deutlich zugenommen. Insbesondere interessierte die Versicherungskunden beim Vertragsrecht die Rechtslage und die rechtlichen Konsequenzen von Stornierungen bereits gebuchter Reisen.

Rechtliche Fragen gab es im Arbeitsrecht verstärkt zu Jobkündigungen seitens der Arbeitgeber, aber auch bezüglich einer angeordneten Kurzarbeit.

Von Streitigkeiten im Privat- und Berufsleben …

Abgesichert sind Streitigkeiten im Vertrags- und Arbeitsrecht unter anderem in einer Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung. Versichert sind in einer solchen Police neben Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Rahmen von Verbraucherverträgen wie Kauf- oder Reiseverträgen auch andere Konflikte.

Darunter zählt zum Beispiel die Durchsetzung von Schadenersatz-Forderungen nach einem Unfall als Fußgänger oder Radfahrer beim Unfallverursacher. Versichert sind üblicherweise auch Streitigkeiten vor einem Sozialgericht, beispielsweise wenn ein Träger einer Sozialversicherung wie der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosen-Versicherung nicht die zustehenden Leistungen gewährt.

Oftmals können Mieter gegen Aufpreis das Kostenrisiko eines Rechtsstreites mit dem Vermieter in einer solchen Privatrechtsschutz-Police mit absichern.

… bis hin zu Konflikten nach einem Verkehrsunfall

Zu einer der häufigsten Rechtsschutzpolicen zählt die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Sie ist als Einzelpolice oder auch als Zusatzoption in einer Privatrechtsschutz-Versicherung erhältlich.

Versichert sind hier zum einen der Versicherungsnehmer als Halter oder Fahrer von eigenen oder fremden Fahrzeugen, aber auch als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast, und zum anderen berechtigte Fahrer und Insassen der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge.

Die Police hilft unter anderem den Versicherten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen. Sie leistet auch für die Abwehr des Vorwurfes, gegen bestimmte Verkehrs- oder Strafvorschriften im Straßenverkehr verstoßen zu haben, zum Beispiel, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, er hätte einen Unfall verursacht und dadurch fahrlässig einen Menschen verletzt. Zudem sind in der Regel Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder dem Pkw-Händler mitversichert.

Vorab Kostenschutz einholen

Damit die Beiträge für die Rechtsschutz-Versicherung bezahlbar bleiben, können zum einen nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es unter anderem in der Regel keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen. Auch Erbstreitigkeiten und Scheidungsverfahren, die über eine Beratung hinausgehen, sind meist nicht versichert.

Zum anderen gibt es Konfliktbereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen. Um sicherzustellen, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden, ist es wichtig, dass der Versicherte beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Police vorlegt. Denn dann kann der Anwalt eine entsprechende Leistungszusage beim Versicherer für den jeweiligen Rechtsstreit einholen.

Grundsätzlich bieten, wie bereits erwähnt, viele Rechtsschutzversicherer auch eine telefonische Beratung bei Rechtsproblemen an. Damit kann sich der Versicherte zum Beispiel vor dem Gang zum Anwalt über die rechtliche Situation informieren oder auch besprechen, was er nach einem aufgetretenen Konflikt sinnvollerweise unternehmen sollte.


XINGTwitterInstagram