Durchschnittsverdienst ist gestiegen

(verpd) Laut einer aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamtes hatten Vollzeitbeschäftigte in Deutschland 2019 im Schnitt ein monatliches Bruttoeinkommen von fast 4.000 Euro ohne Sonderzulagen. Allerdings zeigen die Daten auch, dass je nach Branche das Einkommen höher oder auch deutlich niedriger sein kann.

Im vergangenen Jahr hatte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Durchschnitt einen Bruttomonatsverdienst von 3.994 Euro, ohne Sonderzulagen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Gratifikationen. Das waren insgesamt 2,9 Prozent mehr als noch in 2018. Während jedoch 2019 das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen bei den vollzeitarbeitenden Männern bei 4.181 Euro lag, hatten vollzeitbeschäftigte Frauen im Schnitt nur 3.559 Euro.

Allerdings ist das Bruttogehalt im Vergleich zum Vorjahr bei den Männern nur um 2,6 Prozent, bei den Frauen jedoch um 3,7 Prozent gestiegen. Insgesamt lag der monatliche Bruttoverdienst mit Sonderzulagen für einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in 2019 im Schnitt bei 4.400 Euro. Das heißt, im Durchschnitt bekamen die Beschäftigten rund 406 Euro Sonderzulage auf den Monat gerechnet. Doch noch lange nicht jeder Vollzeitbeschäftigte erhielt ein solches Bruttoeinkommen.

Die Branchen mit den höchsten und niedrigsten Einkommen

Nach Angaben von Destatis ist die Höhe des Verdienstes „nicht nur von den individuellen Merkmalen des Beschäftigten, wie zum Beispiel Ausbildung, Art der Tätigkeit und Alter abhängig. Auch die Branche, in der der Arbeitnehmer beschäftigt ist, ist ausschlaggebend“. Betrachtet man die einzelnen Branchen, sind die Einkommensunterschiede signifikant.

So kamen Vollzeitbeschäftigte folgender vier Branchen im Schnitt auf einen Bruttomonatsverdienst inklusive Sonderzahlungen von 5.679 Euro bis 6.486 Euro und lagen damit deutlich über dem Durchschnittseinkommen: Dienstleister im Bereich Information und Kommunikation (wie IT- Dienstleister, Rundfunkveranstalter, Verlagswesen), in der Energieversorgung, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (wie Unternehmens- oder Steuerberatung, Architektur- und Ingenieurbüros) sowie Finanzdienstleister.

Weit unter dem Durchschnittsverdienst lag des Bruttoeinkommen je Monat inklusive Sonderzulagen der Vollzeittätigen im Bereich der Wasserversorgung mit 3.785 Euro, im Baugewerbe mit 3.668 Euro, in der Branche Verkehr und Lagerei mit 3.351 Euro sowie im Gastgewerbe mit 2.556 Euro.

63 Prozent verdienen ohne Zulagen weniger als 3.559 Euro

Betrachtet man die Beschäftigten nach den einzelnen Wirtschaftszweigen, zeigt sich ein noch gravierender Unterschied. So hatten im Schnitt Vollzeitbeschäftigte in den Bereichen Gewinnung von Erdöl und Erdgas 7.775 Euro, Kokerei und Mineralölverarbeitung 7.356 Euro sowie Verwaltung und Führung von Unternehmen oder Unternehmensberatung 6.906 Euro Monatsbruttoeinkommen inklusive Sonderzulagen.

Am wenigsten erhielten im durchschnitt dagegen Vollzeittätige in der Gastronomie mit 2.445 Euro, der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften mit 2.558 Euro sowie der Beherbergung mit 2.672 Euro Bruttoeinkommen je Monat inklusive Sonderzulagen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich bei den von Destatis veröffentlichten Verdienstangaben um arithmetische Mittelwerte handelt. Hat zum Beispiel in einem Betrieb mit fünf Beschäftigten einer ein hohes Gehalt von 15.000 Euro und die vier anderen ein niedriges mit je 3.000 Euro, ist das arithmetische Mittel 5.400 Euro, also relativ hoch.

Destatis betont diesbezüglich: „Wichtig für die Interpretation dieser Werte ist eine Vorstellung über die Verteilung der Beschäftigten um diesen Mittelwert: Aus der Verdienststruktur-Erhebung 2014 ist bekannt, dass knapp zwei von drei Vollzeitbeschäftigten (63 Prozent) weniger verdienen als den gesamtwirtschaftlichen Durchschnittswert; nur ein gutes Drittel (37 Prozent) hat höhere Bruttoverdienste. Dieses Drittel hat so hohe Verdienste, dass der Durchschnittswert für alle Beschäftigten ‚nach oben‘ gezogen wird.“

Hohe Einkommenseinbußen für Gutverdiener bei Krankheit

Ein Arbeitgeber muss einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer bei einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage das bisherige Gehalt weiterzahlen. Danach erhält der Arbeitnehmer ein Krankengeld von der Krankenkasse, einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses ist jedoch gerade bei Gutverdienern erheblich niedriger als das bisherige Gehalt.

Denn zur Berechnung des Krankengeldes wird maximal ein Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) – für das Jahr 2020 monatlich 4.687,50 Euro – berücksichtigt. Davon – also maximal der BBMG – werden 70 Prozent als Krankengeld gezahlt, sofern dieser Betrag nicht 90 Prozent des Nettoeinkommens übersteigt. Das Krankengeld ist daher auch für Gutverdienter auf monatlich maximal 3.281,25 Euro begrenzt, da der Gehaltsanteil oberhalb der BBMG bei der Berechnung der Krankengeldhöhe unberücksichtigt bleibt.

Liegt das Bruttoeinkommen über der BBMG, erhält man maximal ein Krankengeld in Höhe von 109,38 Euro pro Krankentag von seiner Krankenkasse. Davon sind die Beiträge für die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung noch abzuziehen. Insbesondere Gutverdiener müssen daher bei einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Dieses Risiko lässt sich jedoch mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung absichern.


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