13.2.2020 (verpd) Bei allen zwei- oder dreirädrigen Kleinkrafträdern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen sowie motorisierten Krankenfahrstühlen beginnt jedes Jahr ab 1. März ein neues Versicherungsjahr. Der Kfz-Halter muss rechtzeitig ein neues Versicherungs-Kennzeichen beim Kfz-Versicherer oder beim Versicherungsvermittler holen…
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