19.11.2019 (verpd) Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände, die ein Steuerpflichtiger wegen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung hat, können in vollem Umfang als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden (Az.:…
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